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   OLG München, 17.07.2006 - 9 W 1725/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,37952
OLG München, 17.07.2006 - 9 W 1725/06 (https://dejure.org/2006,37952)
OLG München, Entscheidung vom 17.07.2006 - 9 W 1725/06 (https://dejure.org/2006,37952)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 9 W 1725/06 (https://dejure.org/2006,37952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Bestellung eines Prozesspflegers; Eintritt der Prozessunfähigkeit der beklagten Partei oder Wegfall ihrer gesetzlichen Vertretung erst während des Prozesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2006, 882
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.2009 - VI ZR 284/08

    Geltung des Grundsatzes des Freibeweises bei Vorliegen von für eine

    Ist das der Fall, wird sie wie hier aber erst nach Erhebung der Klage erkannt, gilt § 57 Abs. 1 ZPO nach allgemeiner Auffassung entsprechend (BGH, Urteil vom 12. Januar 1951 - V ZR 11/50 - LM Nr. 1 zu § 56 ZPO; RGZ 105, 401, 404; OLG München, ZInsO 2006, 882, 883; OLG Stuttgart, MDR 1986, 198; Musielak/Weth, aaO, § 57 Rn. 2; MünchKommZPO/Lindacher, aaO, § 57 Rn. 8).
  • AG Duisburg, 10.07.2008 - 62 IN 167/02

    Bestellung eines Verfahrenspflegers während des Insolvenzverfahrens

    Dies gilt nicht nur, wenn schon zu Beginn des Verfahrens die ordnungsgemäße Anhörung des Schuldners zu einem Eröffnungsantrag zu gewährleisten ist (dazu MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. [2007], § 4 RdNr. 45; MünchKomm-InsO/Schmahl, 2. Aufl. [2007], § 13 RdNr. 85; Kutzer ZIP 2000, 654; Henckel ZIP 2000, 2045, 2047; ferner AG München 06.07.2007 - 1506 IN 959/07, juris), sondern auch, wenn die Notwendigkeit einer Bestellung sich erst nach Erlass des Eröffnungsbeschlusses ergibt (vgl. OLG Dresden ZIP 2005, 1845; OLG München ZInsO 2006, 882; AG Hamburg ZIP 2006, 1880).
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